Als eine vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigte Übersetzerin bin ich berechtigt, bescheinigte Übersetzungen (auch „beglaubigte“ Übersetzungen genannt) anzufertigen, die beispielsweise von Behörden, Ämtern, Gerichten oder Notaren verlangt werden. Mit meiner Unterschrift und meinem Stempel bestätige ich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung. In der Regel werden von notariellen Urkunden, Personenstandsurkunden, Zeugnissen, Gerichtsurteilen sowie sonstigen Schriftsätzen bescheinigte Übersetzungen angefertigt, die beispielsweise für Eheschließungen, Aus- und Einwanderungen, Anerkennungsverfahren von Abschlüssen oder auch für Adoptionen benötigt werden.